Familienrechts­psychologische Begutachtung

Familienrechts­psychologische Begutachtung

Bei der psychologischen Begutachtung im Familienrecht verfolgen wir ein multimodales Vorgehen, das im Einzelfall zur Beantwortung der formulierten psychologischen Arbeitshypothesen geplant wird.

Der diagnostische Prozess umfasst in der Regel:

  • Analyse der bereitgestellten Verfahrensakten und ggf. weiterer relevanter Schriftstücke
  • Psychologische Explorationen der beteiligten Kinder und Erwachsenen
  • Testpsychologische Verfahren
  • Freie und teilstandardisierte Interaktionsbeobachtungen zwischen Kindern und ihren beteiligten Bezugspersonen
  • Fremdanamnestische Angaben (z.B. von ErzieherInnen, LehrerInnen, ÄrztInnen, Sozialpädagogischer Familienhilfe)

Begutachtung durch zwei Fachkräfte

Die Bearbeitung von familienrechtlichen Fragestellungen wird nach der bewährten Arbeitsweise unserer Praxisgemeinschaft durch zwei Fachkräfte durchgeführt.

Dabei übernimmt der/die benannte Sachverständige federführend die Planung, Durchführung und Auswertung der Untersuchungen, erstellt abschließend das schriftliche Gutachten und vertritt dies eigenverantwortlich vor Gericht. Lediglich einzelne Aufgaben, die der Sachverständige ansonsten selber übernehmen würde, werden an eine/einen mitwirkende/n Kollegen/Kollegin delegiert, sodass sich keine Erhöhung der Gesamtkosten des Gutachtens ergibt.

Dabei ist sichergestellt, dass der beauftragte Sachverständige alle Beteiligten persönlich in seine Untersuchungen einbezieht.

Die Vorteile dieser Arbeitsweise:

  • Größere Gestaltungsmöglichkeiten und effizientere Termindurchführung durch Möglichkeit parallel durchgeführter Untersuchungen
  • Weniger Untersuchungstermine erforderlich und dadurch Verkürzung des Begutachtungszeitraums
  • Geringere Belastung der Beteiligten, insbesondere auch (jüngerer) Kinder, durch kürzere und weniger Untersuchungstermine 
  • Erhöhung der Objektivität – „Vier-Augen-Prinzip“
  • Qualitätssicherung durch fortwährenden fallbezogenen kollegialen Austausch
  • Möglichkeit, als anerkanntes Ausbildungsinstitut zur Qualifikation zukünftiger Sachverständiger beitragen zu können

Dies führt selbstverständlich nicht zu:

  • Mehrkosten bei der Erstellung der Gutachten (der fallbezogene Austausch wird nicht berechnet)
  • Doppelter Durchführung von Untersuchungsschritten
  • Vermischung der tatsächlichen Verantwortlichkeiten (der/die Sachverständige vertritt das Gutachten eigenverantwortlich)

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