Qualitätssicherung

Qualitäts­sicherung

  • Alle bei uns tätigen Sachverständigen sind DiplompsychologInnen bzw. PsychologInnen mit vom BDP anerkannten Masterabschluss
  • Wir verfügen über umfangreiche Praxiserfahrung sowie einschlägige Weiterbildung in Theorie und Praxis der rechtspsychologischen Gutachtenerstellung und werden in den Sachverständigenlisten der Berufsverbände (BDP/DGPs) sowie der Psychotherapeutenkammer NRW geführt
  • Unsere Gutachten werden nach den anerkannten Richtlinien für psychologische Gutachten erstellt und entsprechen selbstverständlich den jüngst von den Fachgremien und Kammern vorgelegten Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht
  • Wir achten bei den von uns verwendeten psychologischen Testverfahren auf hohe Standards und die Überprüfung wissenschaftlicher Gütekriterien
  • Die regelmäßige fallbezogene Supervision und Fortbildung der bei uns tätigen Sachverständigen sichert den hohen Qualitätsstandard unserer Gutachten

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