Begutachtung zur Fragestellung der freiheitsentziehenden Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen von Minderjährigen
Die Begutachtung zu freiheitsentziehender Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen von Minderjährigen bezieht sich auf die Frage, wie einer erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung von Jugendlichen begegnet und Gefahren für sie abgewendet werden können. Der Begutachtungsprozess orientiert sich dabei an den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten nach § 1631b BGB und aktuellen wissenschaftlichen Standards. Es werden in der Regel die folgenden diagnostischen Methoden angewandt:
- Analyse der bereitgestellten Verfahrensakte, vorliegender Arztbriefe und ggf. weiterer Schriftstücke
- ausführliche psychologische Explorationen und Verhaltensbeobachtungen mit dem/der Jugendlichen
- testpsychologische Untersuchungen
- informatorische Gespräche mit Bezugspersonen
Mit diesen Methoden werden die Vorgeschichte des Jugendlichen erhoben, ein psychischer Befund und Verhaltensanalyse erstellt und konkrete Gefährdungen des Kindeswohls, insbesondere durch Selbst- und Fremdgefährdung, ermittelt. Vorbefunde werden auf Plausibilität überprüft und eine aktuelle Diagnose nach einem gängigen Klassifikationsschema (ICD-10/11, DSM-V, Zero-to-Five) gestellt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgt dann die Bewertung der Geeignetheit freiheitsentziehender Maßnahmen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung.

