Prüfung geschlossene Unterbringung Minderjähriger

Begutachtung zur Fragestellung der freiheitsentziehenden Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen von Minderjährigen

Die Begutachtung zu freiheitsentziehender Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen von Minderjährigen bezieht sich auf die Frage, wie einer erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung von Jugendlichen begegnet und Gefahren für sie abgewendet werden können. Der Begutachtungsprozess orientiert sich dabei an den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten nach § 1631b BGB und aktuellen wissenschaftlichen Standards. Es werden in der Regel die folgenden diagnostischen Methoden angewandt:

  • Analyse der bereitgestellten Verfahrensakte, vorliegender Arztbriefe und ggf. weiterer Schriftstücke
  • ausführliche psychologische Explorationen und Verhaltensbeobachtungen mit dem/der Jugendlichen
  • testpsychologische Untersuchungen
  • informatorische Gespräche mit Bezugspersonen

Mit diesen Methoden werden die Vorgeschichte des Jugendlichen erhoben, ein psychischer Befund und Verhaltensanalyse erstellt und konkrete Gefährdungen des Kindeswohls, insbesondere durch Selbst- und Fremdgefährdung, ermittelt. Vorbefunde werden auf Plausibilität überprüft und eine aktuelle Diagnose nach einem gängigen Klassifikationsschema (ICD-10/11, DSM-V, Zero-to-Five) gestellt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgt dann die Bewertung der Geeignetheit freiheitsentziehender Maßnahmen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung.

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